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§ 11 - Holzabsatzfondsgesetz (HAfG)

neugefasst durch B. v. 06.10.1998 BGBl. I S. 3130; aufgehoben durch § 3 Artikel 2 G. v. 25.05.2011 BGBl. I S. 950
Geltung ab 20.12.1990; FNA: 780-7 Organisation der Landwirtschaft
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§ 11 Auskunftspflicht



(1) Die in § 10 Abs. 2 bis 4 genannten Betriebe haben dem Bundesministerium und der Bundesanstalt auf Verlangen unverzüglich die Auskünfte zu erteilen, die zur Erhebung und Festsetzung der Abgaben nach § 10 erforderlich sind.

(2) Die von den zuständigen Behörden mit der Einholung von Auskünften beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und in die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen Einsicht zu nehmen. Bei juristischen Personen und nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen haben die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen die verlangten Auskünfte zu erteilen und Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden.

(3) Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.

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Zitierungen von § 11 HAfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 HAfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HAfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 HAfG Ordnungswidrigkeiten
... Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 2. entgegen § 11 Abs. 1 eine Auskunft nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder  ... vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder 3. entgegen § 11 Abs. 2 die Prüfung oder Besichtigung oder die Einsichtnahme in geschäftliche Unterlagen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 743/01 - (zum Forstabsatzfondsgesetz bzw. Holzabsatzfondsgesetz)
B. v. 16.06.2009 BGBl. I S. 1307
Entscheidung BVerfGE200920512
...  § 2 Absatz 1 bis Absatz 3, § 10 Absatz 1 bis Absatz 4, § 11 und § 12 des Gesetzes über den Forstabsatzfonds (Forstabsatzfondsgesetz - FAfG) vom 13. ... 1999 in der Fassung als § 2 Absatz 1 bis Absatz 3, § 10 Absatz 1 bis Absatz 6, § 11 und § 12 des Gesetzes über den Holzabsatzfonds (Holzabsatzfondsgesetz - HAfG) (Erstes ...