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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Polier

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PolierPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PolierPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PolierPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Polier erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 5 PolierPrV Bautechnischer Teil
... und Prüfungsteilnehmer sowie eine Gesamtdauer von 30 Minuten nicht überschreiten. § 4 Abs. 7 Satz 1 und 2 gilt ...
§ 7 PolierPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... in einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern gemäß den §§ 3 bis 5 kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der zuständigen Stelle freigestellt ...
§ 8 PolierPrV Bestehen der Prüfung
... dabei hat die Note der mündlichen Prüfungsleistung gemäß § 4 Abs. 7 das doppelte Gewicht. (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn der ...
 
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