Bekanntmachung - Bekanntmachung des Organisationserlasses zur Sitzverlagerung des Bundesrechnungshofes (BRHSitzBek k.a.Abk.)

B. v. 26.08.1999 BGBl. I S. 1915
Geltung ab 13.09.1999; FNA: 105-24-3 Herstellung der Einheit Deutschlands
Bekanntmachung

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Mit Wirkung vom 1. Juli 2000 wird der Sitz des Bundesrechnungshofes von Frankfurt am Main nach Bonn verlagert.

Zum gleichen Zeitpunkt wird die derzeitige Außenstelle in Bonn aufgelöst.



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