Die Zusatzstatistik erfaßt
- 1.
- Name, Ort, Geschlecht, Familienstand, Haushaltsgröße (Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 28 Bundessozialhilfegesetz) und Geburtsjahr des Hilfeempfängers sowie den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung und den gegenüber Arbeitgebern bestehenden Anspruch auf Beihilfe im Pflegefall;
- 2.
- die Art und Höhe der Leistungen gemäß den §§ 68 und 69 Bundessozialhilfegesetz;
- 3.
- die Dauer der Hilfegewährung;
- 4.
- bei Hilfeempfängern außerhalb von Anstalten:
- a)
- die Form der Betreuung,
- b)
- den Schulbesuch, die berufliche Aus- und Fortbildung sowie die Erwerbstätigkeit der Pflegebedürftigen;
- 5.
- bei Hilfeempfängern in Anstalten: die Art der Anstalt;
- 6.
- die Art und Höhe des Einkommens, das Vermögen bei Antragstellung und die Inanspruchnahme Unterhaltspflichtiger;
- 7.
- weitere dem Hilfeempfänger nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährte Hilfearten.