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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz sowie in Beihilfeangelegenheiten (BfArMZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 23.10.2000 BGBl. I S. 1475
Geltung ab 01.10.1999; FNA: 2030-14-118 Beamte

III.



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1999 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.