Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Regelbetrag-Verordnung (RegelBetrV k.a.Abk.)

Artikel 2 G. v. 06.04.1998 BGBl. I S. 666, 668; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Geltung ab 01.07.1998; FNA: 404-18-3 Nebengesetze zum Familienrecht
| |

§ 1 Festsetzung der Regelbeträge


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen monatlich

1.
in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 202 Euro,

2.
in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 245 Euro,

3.
in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 288 Euro.


Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung V. v. 5. Juni 2007 BGBl. I S. 1044 m.W.v. 1. Juli 2007

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 1 Regelbetrag-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2007Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung
vom 05.06.2007 BGBl. I S. 1044

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 1 Regelbetrag-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 RegelBetrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RegelBetrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung
V. v. 05.06.2007 BGBl. I S. 1044
Artikel 1 5. RegelBetrVÄndV
... §§ 1 und 2 der Regelbetrag-Verordnung vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 666, 668), die zuletzt durch die ... 2005 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, werden wie folgt gefasst: „§ 1 Festsetzung der Regelbeträge Die Regelbeträge für den Unterhalt eines ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Kindesunterhaltsgesetz (KindUG)
G. v. 06.04.1998 BGBl. I S. 666; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Artikel 5 KindUG Übergangsvorschriften
... ermittelten Werten ausgegangen wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Regelbeträge nach § 1 der Regelbetrag-Verordnung auch in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed