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Änderung Anhang Tabelle 2 BKatV vom 01.05.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anhang Tabelle 2 BKatV, alle Änderungen durch Artikel 4 40. StVRÄndV am 1. Mai 2006 und Änderungshistorie der BKatV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anhang Tabelle 2 BKatV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2006 geltenden Fassung
Anhang Tabelle 2 BKatV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2006 geltenden Fassung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 22.12.2005 I 3716
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anhang Tabelle 2 (zu Nr. 12 der Anlage) Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug



Lfd. Nr. | | Regelsatz
in Euro | Fahrverbot

| Der Abstand von einem vorausfahrenden
Fahrzeug betrug in Metern | |

12.5 | a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h | |

12.5.1 | weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 40 |

(Text alte Fassung) nächste Änderung

12.5.2 | weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 50 |

12.5.3 | weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 75 |

12.5.4 | weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 100 | Fahrverbot
1 Monat

soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

12.5.5 | weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 125 | Fahrverbot
1 Monat

soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

(Text neue Fassung)

12.5.2 | weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 60 |

12.5.3 | weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 100 | Fahrverbot
1 Monat
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt


12.5.4 | weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 150 | Fahrverbot
2 Monate

soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

12.5.5 | weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 200 | Fahrverbot
3 Monate

soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

12.6 | b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h | |

vorherige Änderung

12.6.1 | weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 50 |

12.6.2 | weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 75 |

12.6.3 | weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 100 |

12.6.4 | weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 125 | Fahrverbot
1 Monat


12.6.5 | weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 150 | Fahrverbot
1 Monat




12.6.1 | weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 60 |

12.6.2 | weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 |

12.6.3 | weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 150 | Fahrverbot
1 Monat


12.6.4 | weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 200 | Fahrverbot
2 Monate


12.6.5 | weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 250 | Fahrverbot
3 Monate


 (keine frühere Fassung vorhanden)