Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben

§ 7 - Gesetz über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (VerplombG k.a.Abk.)

G. v. 23.06.1972 BGBl. I S. 985; aufgehoben durch Artikel 22 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810, 1715
Geltung ab 29.06.1972; FNA: 613-6-5 Zölle
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§ 7



Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung, sein § 1 jedoch erst am 1. Juli 1973 in Kraft.



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