Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2005 aufgehoben

II. - Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfADiszRAnO k.a.Abk.)

A. v. 18.04.2002 BGBl. I S. 1800; aufgehoben durch A. v. 19.10.2006 BGBl. I S. 2500
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2031-4-16 Disziplinarrecht
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II. Vorbehaltsklausel



Der Vorstand der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte behält sich vor, die nach Abschnitt I erteilten Befugnisse im Einzelfall selbst wahrzunehmen.



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