Anlage - Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FKrFBAusbV k.a.Abk.)

V. v. 11.07.2002 BGBl. I S. 2612; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.10.2017 BGBl. I S. 3565
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 806-21-1-295 Berufliche Bildung
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Anlage (zu § 4 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb


Anlage hat 1 frühere Fassung

(siehe BGBl. I 2002 S. 2612ff)


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb V. v. 16. Oktober 2017 BGBl. I S. 3565 m.W.v. 24. Oktober 2017

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Frühere Fassungen von Anlage Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.10.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
vom 16.10.2017 BGBl. I S. 3565

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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