Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Eingangsformel - Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Messerschmiede-Handwerk (MesserschmMeistV k.a.Abk.)

V. v. 02.08.1976 BGBl. I S. 2051; aufgehoben durch § 12 V. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2315
Geltung ab 01.11.1976; FNA: 7110-3-54 Handwerk im Allgemeinen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 45 Nr. 1 und 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1), zuletzt geändert durch § 64 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 965), wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft verordnet:



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