Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2020 aufgehoben
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Eingangsformel - Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (HWirtAusbV k.a.Abk.)

V. v. 30.06.1999 BGBl. I S. 1495; aufgehoben durch § 20 V. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 730
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-273 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) verordnen das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:



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