Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.03.2009 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung zur Verlängerung der Periodizität der Zählung im Handwerk (HwZPV)

V. v. 28.10.2003 BGBl. I S. 2161; aufgehoben durch Artikel 18 G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Geltung ab 06.11.2003; FNA: 708-25-2 Wirtschaftsstatistik
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) verordnet die Bundesregierung:



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