§ 4 - Elektrizitätssicherungsverordnung (EltSV)

V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 514; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Geltung ab 01.05.1982; FNA: 754-3-4 Energieversorgung
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§ 4


§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Verwaltungsbehörde im Sinne des § 16 Nr. 2 Buchstabe a des Energiesicherungsgesetzes 1975 ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

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Zitierungen von § 4 EltSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EltSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EltSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Artikel 3 2. EnWRNG Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen
... Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" ersetzt. 3. In § 4 werden die Wörter „das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)" ...


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