§ 12 Öffentliche Stellen des Bundes
1Öffentliche Stellen des Bundes sind
- 1.
- die Träger öffentlicher Gewalt,
- 2.
- sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die als juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts zu dem besonderen Zweck gegründet worden sind, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, wenn sie
- a)
- überwiegend vom Bund finanziert werden,
- b)
- hinsichtlich ihrer Leitung oder Aufsicht dem Bund unterstehen oder
- c)
- ein Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan haben, das mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die durch den Bund ernannt worden sind, und
- 3.
- Vereinigungen, an denen mindestens eine öffentliche Stelle nach Nummer 1 oder Nummer 2 beteiligt ist, wenn
- a)
- die Vereinigung überwiegend vom Bund finanziert wird,
- b)
- die Vereinigung über den Bereich eines Landes hinaus tätig wird,
- c)
- dem Bund die absolute Mehrheit der Anteile an der Vereinigung gehört oder
- d)
- dem Bund die absolute Mehrheit der Stimmen an der Vereinigung zusteht.
2Eine überwiegende Finanzierung durch den Bund wird angenommen, wenn er mehr als 50 Prozent der Gesamtheit der Mittel aufbringt.
Frühere Fassungen von § 12 BGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 12a BGG Barrierefreie Informationstechnik (vom 14.07.2018) ... nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3 , die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)V. v. 12.09.2011 BGBl. I S. 1843; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 286
Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung (BGleiSV)Artikel 1 V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Sonstige
Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer VerordnungenV. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659
Zitat in folgenden NormenBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
V. v. 12.09.2011 BGBl. I S. 1843; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 286
Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1757
Artikel 6 BGGWEntG Evaluierung ... nach Verkündung dieses Gesetzes über die Wirkungen der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 11, 12 , 13, 15, 16 und 19 des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des § 17 Absatz 2a des Ersten ... den Stand der Barrierefreiheit der Informationsangebote und Verwaltungsabläufe nach § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes und sollen verbindliche und überprüfbare ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1757
Artikel 1 BGGWEntG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ... und Vordrucken § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache § 12 Barrierefreie Informationstechnik Abschnitt 3 Bundesfachstelle für ... Sprache auf- und ausgebaut werden." 14. Der bisherige § 11 wird § 12 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Barrieren." c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 15. Nach § 12 wird folgender Abschnitt 3 eingefügt: „Abschnitt 3 Bundesfachstelle ... 16. Der bisherige Abschnitt 3 wird Abschnitt 4. 17. Der bisherige § 12 wird § 14 und wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... aus § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 1 Satz 2 oder § 12 Absatz 1 verletzt, können an ihrer Stelle und mit ihrem Einverständnis Verbände ... 7 Absatz 1" und die Angabe „§ 11 Abs. 1" durch die Angabe „§ 12 Absatz 1"ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ...
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1117
Artikel 3 SozRÄndG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ... Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes". b) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Öffentliche Stellen des ... Bundes". b) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „ § 12 Öffentliche Stellen des Bundes". c) Nach der Angabe zu § 12 wird ... „§ 12 Öffentliche Stellen des Bundes". c) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12a Barrierefreie ... 2a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes". 8. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Öffentliche Stellen des Bundes ... Stellen des Bundes". 8. § 12 wird wie folgt gefasst: „ § 12 Öffentliche Stellen des Bundes Öffentliche Stellen des Bundes sind ... wenn er mehr als 50 Prozent der Gesamtheit der Mittel aufbringt." 9. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Barrierefreie ... nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3 , die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die ... 2 und 3" ersetzt. 14. In § 14 Satz 1 werden die Wörter „ § 12 Absatz 1 " durch die Wörter „§ 12a, soweit die Verpflichtung von Trägern ... In Nummer 1 wird die Angabe „§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 12 Absatz 1 " durch die Wörter „§ 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und § 10 Absatz 1 ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 286
Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738
Zitate in aufgehobenen TitelnBarrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
V. v. 17.07.2002 BGBl. I S. 2654; aufgehoben durch § 6 V. v. 12.09.2011 BGBl. I S. 1843
Eingangsformel BITV ... Grund des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) ...
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