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§ 37 - Abgabenordnung (AO)

neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis



(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.

(2) 1Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags. 2Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt. 3Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner.



 

Zitierungen von § 37 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69 AO Haftung der Vertreter
... 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 ) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten ...
§ 171 AO Ablaufhemmung (vom 01.01.2023)
... einen Steueranspruch endet nicht, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 noch nicht verjährt ist (§ 228). (15) Soweit ein Dritter Steuern für ...
§ 218 AO Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (vom 31.12.2014)
... für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 ) sind die Steuerbescheide, die Steuervergütungsbescheide, die Haftungsbescheide und die ... Dies gilt auch, wenn die Streitigkeit einen Erstattungsanspruch (§ 37 Abs. 2) betrifft. (3) Wird eine Anrechnungsverfügung oder ein ...
§ 233 AO Grundsatz (vom 22.07.2022)
... aus dem Steuerschuldverhältnis ( § 37 ) werden nur verzinst, soweit dies durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union ...
 
Zitat in folgenden Normen

Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerCHEV)
V. v. 20.12.2010 BGBl. I S. 2187; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
§ 15 KonsVerCHEV Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
... öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung (§ 37 Absatz 2 der Abgabenordnung) geltend ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 36 EStG Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer (vom 28.03.2024)
... die weder der unbeschränkten noch der beschränkten Steuerpflicht unterliegen; § 37 Absatz 2 der Abgabenordnung findet insoweit keine Anwendung; 3. die nach § 10 des ...
§ 45 EStG Ausschluss der Erstattung von Kapitalertragsteuer (vom 15.12.2018)
... Nr. 2 Buchstabe b ist die Erstattung von Kapitalertragsteuer an den Erwerber von Zinsscheinen nach § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung  ...

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
§ 23 StBVV Sonstige Einzeltätigkeiten (vom 20.12.2012)
... Bestimmungen 2/10 bis 8/10 6. einen Antrag auf Erstattung ( § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung ) 2/10 bis 8/10 7. einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... des Erblassers sind zu berücksichtigen, wenn sie rechtlich entstanden sind (§ 37 Abs. 2 der Abgabenordnung)." cc) Der bisherige Satz 3 wird wie folgt gefasst: ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 2 JStG 2020 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... die weder der unbeschränkten noch der beschränkten Steuerpflicht unterliegen; § 37 Absatz 2 der Abgabenordnung findet insoweit keine Anwendung;". b) Der Punkt am Ende der durch Artikel 2 des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
Artikel 5 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2185, 1993 I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 32 MinöStG Übergangsregelungen
... 1993. (8) Für die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 der Abgabenordnung), die auf den aufgehobenen Rechtsvorschriften beruhen, sind dieses Gesetz und ...