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Zitierungen von § 175b AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 175b AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 138b AO Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften (vom 26.06.2017)
... 72a Absatz 4, § 93c Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4 bis 7, § 171 Absatz 10a, § 175b Absatz 1 und § 203a gelten entsprechend. (5) Das für die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
G. v. 14.12.1976 BGBl. I S. 3341, 1977 I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 27 EGAO Elektronische Datenübermittlung an Finanzbehörden (vom 01.01.2020)
...  (2) § 72a Absatz 4, die §§ 93c, 93d und 171 Absatz 10a sowie die §§ 175b und 203a der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung sind erstmals anzuwenden, ... Stelle elektronisch an Finanzbehörden zu übermitteln sind. (3) § 175b Absatz 4 der Abgabenordnung in der am 25. Juni 2017 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden, wenn Daten im Sinne des § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... Nach der Angabe zu § 175a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte". m) ... bei rückwirkenden Ereignissen". 36. Nach § 175a wird folgender § 175b eingefügt: „§ 175b Änderung von Steuerbescheiden bei ... 36. Nach § 175a wird folgender § 175b eingefügt: „§ 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (1) Ein ...
Artikel 2 StVfModG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... (2) § 72a Absatz 4, die §§ 93c, 93d und 171 Absatz 10a sowie die §§ 175b und 203a der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung sind erstmals anzuwenden, ...

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 1 StUmgBG Änderung der Abgabenordnung
... § 72a Absatz 4, § 93c Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4 bis 7, § 171 Absatz 10a, § 175b Absatz 1 und § 203a gelten entsprechend. (5) Das für die mitteilungspflichtige Stelle ... Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist." 12. Dem § 175b wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Die Absätze 1 und 2 gelten ...
Artikel 3 StUmgBG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
...  7. Dem § 27 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 175b Absatz 4 der Abgabenordnung in der am 25. Juni 2017 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden, wenn Daten im Sinne des § ...