Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 138k AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 138k AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 379 AO Steuergefährdung (vom 28.03.2024)
... Angaben nicht vollständig mitteilt, 1f. (aufgehoben) 1g. entgegen § 138k Satz 1 in der Steuererklärung die Angabe der von ihm verwirklichten grenzüberschreitenden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
G. v. 14.12.1976 BGBl. I S. 3341, 1977 I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 33 EGAO Mitteilungspflicht bei Steuergestaltungen (vom 22.07.2022)
... § 102 Absatz 4 Satz 3 und die §§ 138d bis 138k der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung sind ab dem 1. Juli 2020 in allen Fällen ... und vor dem 1. Juli 2020 umgesetzt, sind § 102 Absatz 4 Satz 3 und die §§ 138d bis 138k der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung ab dem 1. Juli 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2875
Artikel 1 GÜStGMG Änderung der Abgabenordnung
... 138j Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen § 138k Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung".  ... sein sollten." 3. Nach § 138c werden die folgenden §§ 138d bis 138k eingefügt: „§ 138d Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender ... ist ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen im Sinne des Gesetzes. § 138k Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung Hat ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt, 1g. entgegen § 138k Satz 1 in der Steuererklärung die Angabe der von ihm verwirklichten grenzüberschreitenden ...
Artikel 2 GÜStGMG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... bei Steuergestaltungen (1) § 102 Absatz 4 Satz 3 und die §§ 138d bis 138k der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung sind ab dem 1. Juli 2020 in allen Fällen ... und vor dem 1. Juli 2020 umgesetzt, sind § 102 Absatz 4 Satz 3 und die §§ 138d bis 138k der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung ab dem 1. Juli 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, ...
Anzeige