Eingangsformel - Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 2 Satz 4 des Investitionszulagengesetzes 2005 (InvZulG2005DV k.a.Abk.)

V. v. 10.08.2005 BGBl. I S. 2484
Geltung ab 04.07.2005; FNA: 707-6-1-7-1 Wirtschaftsförderung

Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Abs. 2 Satz 4 des Investitionszulagengesetzes 2005 vom 17. März 2004 (BGBl. I S. 438, 2005 I S. 1059) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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