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§ 1 - Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (3. BewG39DV k.a.Abk.)

V. v. 07.12.1967 BGBl. I S. 1199
Geltung ab 14.12.1967; FNA: 610-7-10-3 Allgemeines Steuerrecht

§ 1



Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die gärtnerische Nutzung

1.
für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau der Anlage 2,

2.
für den Nutzungsteil Obstbau der Anlage 3,

3.
für den Nutzungsteil Baumschulen der Anlage 4

zu entnehmen. Die Anlage 1 enthält Vorbemerkungen zu den Anlagen 2, 3 und 4.

 
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Zitierungen von § 1 Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 3. BewG39DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BewG39DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 3. BewG39DV (zu § 1) Hauptbewertungsstützpunkte der gärtnerischen Nutzung
Anlage 2 3. BewG39DV (zu § 1 Nr. 1) Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau
Anlage 3 3. BewG39DV (zu § 1 Nr. 2) Nutzungsteil Obstbau
Anlage 4 3. BewG39DV (zu § 1 Nr. 3) Nutzungsteil Baumschulen