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Zitierungen von § 42 SeeSchStrO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 SeeSchStrO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeSchStrO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 61 SeeSchStrO Ordnungswidrigkeiten (vom 18.05.2023)
...  20. den Nord-Ostsee-Kanal mit einem Fahrzeug befährt, das die Voraussetzungen nach § 42 Abs. 1 nicht erfüllt, 21. einer Vorschrift des § 42 Abs. 2 über das Einhalten ... die Voraussetzungen nach § 42 Abs. 1 nicht erfüllt, 21. einer Vorschrift des § 42 Abs. 2 über das Einhalten der Geschwindigkeit von Schleppverbänden oder die Besetzung von ... Schleppverbänden oder die Besetzung von Anhängen zuwiderhandelt, 22. entgegen § 42 Abs. 3 Satz 1 die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, entgegen Absatz 3 Satz 3 die schriftliche ... Kanalfahrt nicht griffbereit auf der Brücke vorhält, 23. einer Vorschrift des § 42 Abs. 4 über die Bedienung des Ruders oder des Absatzes 5 über die Annahme von Steurern ... 5 über die Annahme von Steurern zuwiderhandelt, 24. entgegen der Anordnung nach § 42 Abs. 6 den Nord-Ostsee-Kanal befährt oder die Auflagen nicht erfüllt, 25. entgegen ... 6 den Nord-Ostsee-Kanal befährt oder die Auflagen nicht erfüllt, 25. entgegen § 42 Abs. 7 an dort nicht aufgeführten Stellen aus anderen als verkehrsbedingten Gründen liegt, ...
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
... Fahrzeuge, die die Voraussetzungen für die Durchfahrt nicht erfüllen § 42 Absatz 6 SeeSchStrO 111 - 148 zuzüglich Zulage nach § 4  ... den Nord-Ostsee-Kanal § 14 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 2 SeeAufgG § 42 Absatz 5 SeeSchStrO 150 13 Zulassung eines Kanalsteurers und Ausstellung ... Zusammenhang mit der Gebühr nach Nummer 12 § 14 Absatz 1 SeeAufgG § 42 Absatz 5 SeeSchStrO 38,35 14 Ersatz eines Kanalsteureranwärter-  ... oder Kanalsteurerausweises § 14 Absatz 1 SeeAufgG § 42 Absatz 5 SeeSchStrO 38,35 15 Befreiung von den Vorschriften der  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (WSVSeeKostV)
V. v. 22.09.2004 BGBl. I S. 2363, 2804; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 130 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage WSVSeeKostV (zu § 1 Abs 1) Gebührenverzeichnis (vom 08.03.2016)
... die die Voraussetzungen für die Durchfahrt nicht erfüllen § 42 Abs. 6 der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung Bemessungsgrundlage:  ... der Steurer auf dem Nord-Ostsee-Kanal § 42 Abs. 5 Satz 1 der Seeschifffahrts- straßen-Ordnung ...