Zitierungen von § 42 SeeSchStrO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 SeeSchStrO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeSchStrO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 61 SeeSchStrO Ordnungswidrigkeiten (vom 18.05.2023)
...  20. den Nord-Ostsee-Kanal mit einem Fahrzeug befährt, das die Voraussetzungen nach § 42 Abs. 1 nicht erfüllt, 21. einer Vorschrift des § 42 Abs. 2 über das Einhalten ... die Voraussetzungen nach § 42 Abs. 1 nicht erfüllt, 21. einer Vorschrift des § 42 Abs. 2 über das Einhalten der Geschwindigkeit von Schleppverbänden oder die Besetzung von ... Schleppverbänden oder die Besetzung von Anhängen zuwiderhandelt, 22. entgegen § 42 Abs. 3 Satz 1 die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, entgegen Absatz 3 Satz 3 die schriftliche ... Kanalfahrt nicht griffbereit auf der Brücke vorhält, 23. einer Vorschrift des § 42 Abs. 4 über die Bedienung des Ruders oder des Absatzes 5 über die Annahme von Steurern ... 5 über die Annahme von Steurern zuwiderhandelt, 24. entgegen der Anordnung nach § 42 Abs. 6 den Nord-Ostsee-Kanal befährt oder die Auflagen nicht erfüllt, 25. entgegen ... 6 den Nord-Ostsee-Kanal befährt oder die Auflagen nicht erfüllt, 25. entgegen § 42 Abs. 7 an dort nicht aufgeführten Stellen aus anderen als verkehrsbedingten Gründen liegt, ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
... Fahrzeuge, die die Voraussetzungen für die Durchfahrt nicht erfüllen § 42 Absatz 6 SeeSchStrO 111 - 148 zuzüglich Zulage nach § 4  ... den Nord-Ostsee-Kanal § 14 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 2 SeeAufgG § 42 Absatz 5 SeeSchStrO 150 13 Zulassung eines Kanalsteurers und Ausstellung ... Zusammenhang mit der Gebühr nach Nummer 12 § 14 Absatz 1 SeeAufgG § 42 Absatz 5 SeeSchStrO 38,35 14 Ersatz eines Kanalsteureranwärter-  ... oder Kanalsteurerausweises § 14 Absatz 1 SeeAufgG § 42 Absatz 5 SeeSchStrO 38,35 15 Befreiung von den Vorschriften der  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (WSVSeeKostV)
V. v. 22.09.2004 BGBl. I S. 2363, 2804; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 130 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage WSVSeeKostV (zu § 1 Abs 1) Gebührenverzeichnis (vom 08.03.2016)
... die die Voraussetzungen für die Durchfahrt nicht erfüllen § 42 Abs. 6 der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung Bemessungsgrundlage:  ... der Steurer auf dem Nord-Ostsee-Kanal § 42 Abs. 5 Satz 1 der Seeschifffahrts- straßen-Ordnung ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed