Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.11.2009 aufgehoben

§ 11 - Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl (OlivProdErstV k.a.Abk.)

V. v. 25.02.1982 BGBl. I S. 265; aufgehoben durch § 1 V. v. 27.10.2009 BGBl. I S. 3679
Geltung ab 07.03.1982; FNA: 7847-11-4-40 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 11 Inkrafttreten


§ 11 hat 1 frühere Fassung

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 44 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz G. v. 13. April 2006 BGBl. I S. 855 m.W.v. 25. April 2006

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Frühere Fassungen von § 11 Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.04.2006Artikel 44 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 13.04.2006 BGBl. I S. 855

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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