Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 1 in der Fassung des Artikels
11 des Gesetzes vom
7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmals auf die dort bezeichneten Vorgänge anzuwenden, auf die das
Umwandlungssteuergesetz in der Fassung des Artikels
6 des Gesetzes vom
7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) anzuwenden ist.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2007 S. 68