Weist der Inhaber die Ehrenzahlung zurück, so verliert er den Rückgriff gegen diejenigen, die frei geworden wären.
Artikel 77 WechselG ... mangels Zahlung (Artikel 43 bis 50, 52 bis 54), die Ehrenzahlung (Artikel 55, 59 bis 63), die Abschriften (Artikel 67 und 68), die Änderungen (Artikel ...