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Artikel 10 - 2. AAÜG-Änderungsgesetz (2. AAÜG-ÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Auflösung des Sondervermögens der Bundesrepublik Deutschland


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das als Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland geführte Guthaben des Rentenfonds der Partei des Demokratischen Sozialismus wird aufgelöst und in den Haushalt des Bundes überführt.



 

Zitierungen von Artikel 10 2. AAÜG-Änderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 2. AAÜG-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. AAÜG-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 2. AAÜG-ÄndG Inkrafttreten
... Artikel 1 Nr. 2, 4 Buchstabe a, Nr. 5 Buchstabe c, Nr. 6, 7, 11, Artikel 2 Nr. 6, Artikel 6 und 8 bis 12 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c ...