Bergleute, die mehr als zehn Jahre Untertagetätigkeiten ausgeübt haben, erhalten für jedes Jahr mit solchen Tätigkeiten
- 1.
- vom 11. bis 15. Jahr 1,00 Deutsche Mark,
- 2.
- vom 16. bis 25. Jahr 2,50 Deutsche Mark und
- 3.
- für jedes weitere Jahr 3,50 Deutsche Mark
als Zuschlag zu ihrer Rente. Dies gilt nicht für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente.