Zitierungen von § 21 Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 Art2RÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Art2RÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 Art2RÜG Zusätzlicher Steigerungsbetrag
... in Höhe von 0,85 vom Hundert der insgesamt zur freiwilligen Rentenversicherung (§ 21 ) gezahlten Beiträge. (2) Hinterbliebene haben Anspruch auf einen ...


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