interne Verweise§ 30 SchaumwZwStG Übergangsvorschriften ... Sicherheit bis zum 31. März 1993 zu leisten. (5) Die Zahlungsfrist des § 9 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3, gilt erstmalig für die im Januar 1993 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1594
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