Anlage 2c - Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV k.a.Abk.)

neugefasst durch V. v. 24.11.1988 BGBl. I S. 2150, 1989 I S. 254; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.10.2020 BGBl. I S. 2260
Geltung ab 12.11.1988; FNA: 2121-51-24-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anlage 2c (zu § 2 Abs. 1 Nr. 3)




2-Aminoethanol
Benzalkoniumchlorid
Benzocain
Benzylbenzoat
2,4-Dihydroxybenzoesäure
2,6-Dihydroxybenzoesäure
3,5-Dihydroxybenzoesäure
alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen)
Essigsäure
Lärchenterpentin
Menthol
Milchsäure bis 10%ig
Salicylsäure bis 40%ig



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