Anlage 3 - Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV k.a.Abk.)

neugefasst durch V. v. 24.11.1988 BGBl. I S. 2150, 1989 I S. 254; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.10.2020 BGBl. I S. 2260
Geltung ab 12.11.1988; FNA: 2121-51-24-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anlage 3 (zu §§ 6, 7 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 4)


Anlage 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

A. Krankheiten und Leiden beim Menschen


1.
Im Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) aufgeführte, durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten

2.
Geschwulstkrankheiten

3.
Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre Fettsucht

4.
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe, ausgenommen Eisenmangelanämie

5.
organische Krankheiten

a)
des Nervensystems

b)
der Augen und Ohren, ausgenommen Blennorrhoe-Prophylaxe

c)
des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose und Frostbeulen

d)
der Leber und des Pankreas

e)
der Harn- und Geschlechtsorgane

6.
Geschwüre des Magens und des Darms

7.
Epilepsie

8.
Geisteskrankheiten, Psychosen, Neurosen

9.
Trunksucht

10.
Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts

11.
Krankheiten des Lungenparenchyms

12.
Wurmkrankheiten

13.
Krankhafte Veränderungen des Blutdrucks

14.
Ernährungskrankheiten des Säuglings

15.
Ekzeme, Schuppenflechten, infektiöse Hautkrankheiten


B. Krankheiten und Leiden beim Tier


1.
Übertragbare Krankheiten der Tiere, ausgenommen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht anzeigepflichtige ektoparasitäre und dermatomykotische Krankheiten

2.
Euterkrankheiten bei Kühen, Ziegen und Schafen, ausgenommen die Verhütung der Übertragung von Euterkrankheiten durch Arzneimittel, die zum äußeren Gebrauch bestimmt sind und deren Wirkung nicht auf der Resorption der wirksamen Bestandteile beruht

3.
Kolik bei Pferden und Rindern

4.
Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten der inneren Sekretionsorgane, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel

5.
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe

6.
Geschwulstkrankheiten

7.
Fruchtbarkeitsstörungen bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen


Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel V. v. 21. Februar 2011 BGBl. I S. 314 m.W.v. 1. Mai 2011

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Frühere Fassungen von Anlage 3 Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2011Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
vom 21.02.2011 BGBl. I S. 314

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AMVerkRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMVerkRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AMVerkRV (vom 01.05.2011)
... zur Beseitigung oder Linderung oder wenn sie teilweise zur Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt ...
Anlage 1a AMVerkRV (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1) (vom 01.11.2020)
... Salicyltalg Sauerstoff für medizinische Zwecke - auch zur Anwendung bei den in Anlage 3 genannten Krankheiten und Leiden - Schwefel Schwefel, feinverteilter ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
V. v. 21.02.2011 BGBl. I S. 314
Artikel 1 3. AMVerkRVÄndV
... Zusatz von bis zu 5 % Ethanol 96 % Ph. Eur., als Fertigarzneimittel". 4. In Anlage 3 Buchstabe B Nummer 1 wird das Wort „viehseuchenrechtlichen" durch das Wort ...


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