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Anlage - Rindfleischetikettierungsverordnung (RiFlEtikettV)

Anlage (zu § 8 Abs. 1) Gebührenverzeichnis



Nr.GebührentatbestandGebühren
1.Genehmigung eines Etikettierungssystems  
1.1 Zahl der Marktstufen: bis 2
Angaben auf dem Etikett: Identifizierungsnummer
Ursprungsangaben
1.700 DM
einschließlich Qualitätsangaben 2.400 DM
1.2 Zahl der Marktstufen: mehr als 2
Angaben auf dem Etikett: Identifizierungsnummer
Ursprungsangaben
2.100 DM
einschließlich Qualitätsangaben 2.900 DM
2.Anerkennung einer privaten Kontrollstelle 900 DM
3.Überwachung der Kontrollen privater Kontrollstellen  
3.1einfache Prüfungen 800 bis 1.600 DM
3.2größere Prüfungen 1.600 bis 2.400 DM
3.3umfassendere Prüfungen 2.400 bis 4.000 DM
3.4erneute Prüfungen (je angefangenem Prüfungstag)800 DM