Änderung § 111 DRiG vom 01.08.2021

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 4 NotBRMoG am 1. August 2021 und Änderungshistorie des DRiG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 111 DRiG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2021 geltenden Fassung
§ 111 DRiG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 111 Vorsitzende der Arbeitsgerichte und Sozialgerichte


(Text neue Fassung)

§ 111 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) 1 Zum Vorsitzenden eines Arbeitsgerichts oder eines Sozialgerichts kann bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auch ernannt werden, wer die Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes oder des § 9 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung erfüllt; § 19 Abs. 1 Nr. 1 gilt entsprechend. 2 Der Vorsitzende eines Arbeitsgerichts kann bis zu diesem Zeitpunkt auch zum Richter auf Zeit ernannt werden. 3 Auf Richter auf Zeit sind § 18 Abs. 4 und § 19 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Das gleiche gilt für die Ernennung zum Vorsitzenden auf Grund eines Landesgesetzes gemäß § 207 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed