Zitierungen von § 44a DRiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44a DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DRiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44b DRiG Abberufung von ehrenamtlichen Richtern (vom 25.04.2006)
... Ein ehrenamtlicher Richter ist von seinem Amt abzuberufen, wenn nachträglich in § 44a Abs. 1 bezeichnete Umstände bekannt werden. (2) Das Verfahren richtet sich nach ... eingeleitet worden ist und der dringende Verdacht besteht, dass die Voraussetzungen des § 44a Abs. 1 vorliegen, kann das für die Abberufung zuständige Gericht anordnen, dass der ... Wirksamwerden der Entscheidung die Feststellung beantragen, dass die Voraussetzungen des § 44a Abs. 1 nicht vorgelegen haben. Über den Antrag entscheidet das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 27 1. BMJBBG Änderung des Deutschen Richtergesetzes
... I S. 837), wird wie folgt geändert: 1. Nach § 44 werden folgende §§ 44a und 44b eingefügt: „§ 44a Hindernisse für Berufungen als ... Nach § 44 werden folgende §§ 44a und 44b eingefügt: „§ 44a Hindernisse für Berufungen als ehrenamtliche Richter (1) Zu dem Amt eines ... (1) Ein ehrenamtlicher Richter ist von seinem Amt abzuberufen, wenn nachträglich in § 44a Abs. 1 bezeichnete Umstände bekannt werden. (2) Das Verfahren richtet sich nach ... eingeleitet worden ist und der dringende Verdacht besteht, dass die Voraussetzungen des § 44a Abs. 1 vorliegen, kann das für die Abberufung zuständige Gericht anordnen, dass der ... Wirksamwerden der Entscheidung die Feststellung beantragen, dass die Voraussetzungen des § 44a Abs. 1 nicht vorgelegen haben. Über den Antrag entscheidet das nächsthöhere Gericht ...


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