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Zitierungen von § 6 DRiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DRiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 DRiG Voraussetzungen für die Berufungen
... eintritt, 3. die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und 4. über die erforderliche soziale Kompetenz ...
§ 122 DRiG Staatsanwälte (vom 01.08.2021)
... Zum Staatsanwalt kann nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt (§§ 5 bis 7) besitzt. (2) Dem richterlichen Dienst im Sinne des § 10 Abs. 1 steht eine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Reform der Juristenausbildung
G. v. 11.07.2002 BGBl. I S. 2592
Artikel 3 JurAusbRefG Übergangsvorschriften
... Landesrecht zu bestimmenden Zeitpunkt nach dem bisherigen Recht beenden. (3) § 6 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes gilt ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz zur Verkürzung der Juristenausbildung
G. v. 20.11.1992 BGBl. I S. 1926; aufgehoben durch Artikel 30 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 2 JurAusbVerkG
... zu einem durch das Landesrecht zu bestimmenden Zeitpunkt nach dem bisherigen Recht beenden. § 6 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes gilt ...