Zitierungen von § 13 DRiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DRiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Rechtspflege-Anpassungsgesetz (RpflAnpG)
G. v. 26.06.1992 BGBl. I S. 1147; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 6 RpflAnpG Versetzung, Abordnung und Verwendung von Richtern auf Probe
... tätig gewesen sind oder das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt § 13 des Deutschen Richtergesetzes; Richter auf Probe, die nur die Befähigung zum Berufsrichter ...


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