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Zitierungen von § 48a DRiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48a DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DRiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48b DRiG Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen (vom 12.02.2009)
... des fünfzigsten Lebensjahres zu bewilligen. In Verbindung mit Urlaub nach § 48a Abs. 1 darf die Dauer des Urlaubs fünfzehn Jahre nicht ...
§ 48c DRiG Teilzeitbeschäftigung
... Viertel des regelmäßigen Dienstes zu bewilligen, wenn die Voraussetzungen des § 48a Abs. 1 nicht vorliegen und es dem Richter nicht mehr zuzumuten ist, zur Vollzeitbeschäftigung ...
§ 48d DRiG Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und berufliches Fortkommen
... und Beurlaubung nach den § 48a oder § 48c dürfen das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen; eine ...
§ 62 DRiG Zuständigkeit des Dienstgerichts
... Verfügung über Ermäßigung des Dienstes oder Beurlaubung nach §§ 48a bis 48c. (2) Das Dienstgericht des Bundes entscheidet auch über die Revision ...