Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 48b DRiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48b DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DRiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48a DRiG Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen
... Dauer des Urlaubs im Sinne des Absatzes 1 darf auch in Verbindung mit Urlaub nach § 48b Abs. 1 zwölf Jahre nicht überschreiten. Der Antrag auf Verlängerung einer ...
§ 62 DRiG Zuständigkeit des Dienstgerichts
... Verfügung über Ermäßigung des Dienstes oder Beurlaubung nach §§ 48a bis 48c. (2) Das Dienstgericht des Bundes entscheidet auch über die Revision ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 9 DNeuG Änderung des Deutschen Richtergesetzes
... § 147 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes gilt entsprechend." 2. In § 48b Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 66 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die ...