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Zitierungen von § 76 DRiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76 DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DRiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
G. v. 17.06.2008 BGBl. I S. 1010; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 62 BeamtStG Folgeänderungen (vom 12.02.2009)
... Regelung die Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes entsprechend." 2. § 76 wird wie folgt gefasst: „§ 76 Altersgrenzen (1) Die Richter auf ... entsprechend." 2. § 76 wird wie folgt gefasst: „§ 76 Altersgrenzen (1) Die Richter auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in ...
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