§ 29
Kraft der Schiffshypothek haftet das Schiff auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Schiff bezweckenden Rechtsverfolgung.
interne Verweise§ 53 SchRG ... Nebenleistungen oder auf Erstattung von Kosten der Kündigung und Rechtsverfolgung (§ 29 ) oder von den in § 38 Abs. 2 bezeichneten Beträgen gerichtet ist, bestimmt sich die ...
§ 77 SchRG ... für Schiffsbauwerke erforderlich. Für die Schiffshypothek gelten die §§ 8, 10 bis 75, soweit sich nicht aus den Vorschriften dieses Abschnitts etwas anderes ...
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