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Zitierungen von § 34 Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 SchRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 35 SchRG
... gemeinschaftlich versichert, so genügt die Anmeldung der Schiffshypothek nach § 34 bei dem Versicherer, den der Eigentümer dem Gläubiger als den führenden Versicherer ... Anmeldung den Mitversicherern mitzuteilen. (2) Für eine Mitteilung nach § 34 genügt, wenn der Gläubiger seine Wohnung geändert, die Änderung aber dem ...
§ 37 SchRG
... der Versicherer auf Grund des § 34 Abs. 2 bis 4, § 36 den Gläubiger befriedigt, geht die Schiffshypothek auf ihn über. ...
§ 77 SchRG
... für Schiffsbauwerke erforderlich. Für die Schiffshypothek gelten die §§ 8, 10 bis 75, soweit sich nicht aus den Vorschriften dieses Abschnitts etwas anderes ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2092/v29776.htm