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§ 3 - Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe (MatStatV k.a.Abk.)

V. v. 20.10.1977 BGBl. I S. 1897; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 28.10.1977; FNA: 708-20-1 Wirtschaftsstatistik
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§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 
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Zitierungen von § 3 Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MatStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MatStatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MatStatV
... Jahr 1979 werden für das Jahr 1978 Erhebungen nach § 3 Buchstabe C Ziffer II und § 5 Buchstabe B Ziffer II des Gesetzes ...