Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz
G. v. 14.06.2009 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 3 3. ZDGÄndG Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes ... dem Vertrauensmann die Entscheidung unter Angabe der Gründe mit." 9. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Mitbestimmung Unterliegt eine ... Gründe mit." 9. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Mitbestimmung Unterliegt eine Maßnahme oder Entscheidung der Mitbestimmung, ist ...
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