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§ 5a - Trennungsgeldverordnung (TGV)
neugefasst durch B. v. 29.06.1999 BGBl. I S. 1533; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Geltung ab 01.02.1986; FNA: 2032-3-10 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Geltung ab 01.02.1986; FNA: 2032-3-10 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 5a Reisebeihilfe für Heimfahrten bei Einsatz im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern
1Berechtigte nach § 3, die zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern für von der obersten Dienstbehörde beschlossene personelle Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden, erhalten eine Reisebeihilfe für jede Woche. 2§ 5 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 bis 4 bleibt im Übrigen unberührt.
Text in der Fassung des Artikels 4a Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) G. v. 3. Dezember 2015 BGBl. I S. 2163 m.W.v. 1. April 2016
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Frühere Fassungen von § 5a TGV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2016 | Artikel 4a Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2163 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5a TGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a TGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 4a 7. BesÄndG Änderung der Trennungsgeldverordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Reisebeihilfe für Heimfahrten bei Einsatz im ... 1. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Reisebeihilfe für Heimfahrten bei Einsatz im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen ... folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Anwendungsvorschrift § 5a ist nur bis zum 31. Dezember 2018 ...
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