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§ 10 - Trennungsgeldverordnung (TGV)

neugefasst durch B. v. 29.06.1999 BGBl. I S. 1533; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Geltung ab 01.02.1986; FNA: 2032-3-10 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 10 Anwendungsvorschrift



§ 5a ist nur bis zum 31. Dezember 2023 anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 10 TGV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 29.11.2018 BGBl. I S. 2232
aktuell vorher 01.04.2016Artikel 4a Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
aktuellvor 01.04.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 TGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 TGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2232
Artikel 5 BeamtStGuaÄndG Änderung der Trennungsgeldverordnung
...  § 10 der Trennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1999 (BGBl. I S. 1533), die zuletzt durch Artikel ...

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 4a 7. BesÄndG Änderung der Trennungsgeldverordnung
... 4 und Absatz 2 bis 4 bleibt im Übrigen unberührt." 2. Die §§ 10 bis 15 werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 ... unberührt." 2. Die §§ 10 bis 15 werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Anwendungsvorschrift § 5a ist nur bis zum ... Die §§ 10 bis 15 werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Anwendungsvorschrift § 5a ist nur bis zum 31. Dezember 2018 ...

Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
Artikel 3 EVMuSchEltZV Änderung weiterer Vorschriften
...  --- *) Anm. d. Red.: die Änderung wurde sinngemäß in § 10 durchgeführt --- (38) In § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der ...