§§ 11 bis 15 - Trennungsgeldverordnung (TGV)

neugefasst durch B. v. 29.06.1999 BGBl. I S. 1533; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Geltung ab 01.02.1986; FNA: 2032-3-10 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§§ 11 bis 15 (aufgehoben)


§§ 11 bis 15 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 4a Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) G. v. 3. Dezember 2015 BGBl. I S. 2163 m.W.v. 1. April 2016

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Frühere Fassungen von §§ 11 bis 15 TGV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2016Artikel 4a Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2163

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von §§ 11 bis 15 TGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 11 bis 15 TGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 4a 7. BesÄndG Änderung der Trennungsgeldverordnung
... 4 und Absatz 2 bis 4 bleibt im Übrigen unberührt." 2. Die §§ 10 bis 15 werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 ...


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