Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 7 - Gesetz über Personalausweise (PersAuswG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.04.1986 BGBl. I S. 548; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1346
Geltung ab 01.11.1984; FNA: 210-1 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 7 (Inkrafttreten)






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