Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben

Eingangsformel - Bestimmung von Krankheiten für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge (BeamtVG§31DV k.a.Abk.)

V. v. 20.06.1977 BGBl. I S. 1004; aufgehoben durch Artikel 14 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Geltung ab 30.06.1977; FNA: 2030-25-1 Beamte
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Eingangsformel



Auf Grund des § 31 Abs. 3 Satz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2485) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:



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