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§ 1a - Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 8v G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 2126-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 1a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 1a IfSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 30 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 25.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
aktuellvor 25.07.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1a IfSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a IfSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IfSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 1 IfSMoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
...  a) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 1a Verarbeitung personenbezogener Daten". b) Die Angabe zum 3. Abschnitt wird wie ... des Poliovirus; Verordnungsermächtigung". 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Verarbeitung personenbezogener Daten Die ... 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „ § 1a Verarbeitung personenbezogener Daten Die zur Erfüllung der Aufgaben nach ... sich um epidemiologische Daten, die nach den §§ 11 und 12 übermittelt wurden; § 1a bleibt unberührt. (4) Im elektronischen Melde- und Informationssystem können ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 30 2. DSAnpUG-EU Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1a gestrichen. 2. § 1a wird aufgehoben. 3. In § 10 Absatz 3 Satz 5 ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1a gestrichen. 2. § 1a wird aufgehoben. 3. In § 10 Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter ... ersetzt. bb) In Nummer 4 wird das Semikolon und werden die Wörter „ § 1a bleibt unberührt" gestrichen. c) In Absatz 8 Satz 1 Nummer 7 wird nach der ...