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§ 26 - Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 8v G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 2126-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes



Der behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach § 25 sowie an der inneren Leichenschau teilzunehmen.





 

Frühere Fassungen von § 26 IfSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.03.2013Artikel 3 Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 21.03.2013 BGBl. I S. 566
aktuell vorher 29.11.2012 (21.12.2012)Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Baden-Württemberg)
vom 21.12.2012 BGBl. I S. 2726
aktuellvor 29.11.2012 (21.12.2012)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 26 IfSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 IfSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IfSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 IfSG Elektronisches Melde- und Informationssystem; Verordnungsermächtigung (vom 17.09.2022)
...  5. die Daten über die von den zuständigen Behörden nach den §§ 25 bis 32 geführten Ermittlungen, getroffenen Maßnahmen und die daraus gewonnenen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin
V. v. 21.04.2004 BGBl. I S. 632; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.02.2016 BGBl. I S. 179
§ 12 BäAusbV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 30. März 1983 (BGBl. I S. 413), geändert durch Artikel 2 § 26 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), außer ...

Zivildienstgesetz (ZDG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2005 BGBl. I S. 1346, 2301; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 40 ZDG Erhaltung der Gesundheit; ärztliche Eingriffe
... handelt, die der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. § 26 Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) bleibt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 5 BwAttraktStG Änderung des Soldatengesetzes
...  2. In § 17 Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „Die Vorschrift des § 26 Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)" durch die ...

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566
Artikel 3 IGV-DGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... gefasst: „§ 25 Ermittlungen". c) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes". ... c) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes". d) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt ... 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt." 10. Die §§ 26 und 27 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes ... 10. Die §§ 26 und 27 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes Der behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung ... 14. In § 69 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 wird die Angabe „§§ 25 und 26 " durch die Angabe „§ 25" ersetzt. 15. § 73 Absatz 1 wird wie ... geändert: a) In den Nummern 3, 4 und 5 wird jeweils die Angabe „§ 26 Abs. 1" durch die Angabe „§ 25 Absatz 2" ersetzt. b) In Nummer 6 ... „§ 25 Absatz 2" ersetzt. b) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 26 Abs. 2" durch die Angabe „§ 25 Absatz 3" und die Angabe „§ 26 Abs. ... 26 Abs. 2" durch die Angabe „§ 25 Absatz 3" und die Angabe „§ 26 Abs. 3" durch die Angabe „§ 25 Absatz 4" ersetzt. c) In Nummer 11 ... „§ 25 Absatz 4" ersetzt. c) In Nummer 11 wird die Angabe „§ 26 Abs. 3" durch die Angabe „§ 25 Absatz 4" ...

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 1 IfSMoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
...  5. die Daten über die von den zuständigen Behörden nach den §§ 25 bis 32 geführten Ermittlungen, getroffenen Maßnahmen und die daraus gewonnenen ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Baden-Württemberg)
B. v. 21.12.2012 BGBl. I S. 2726
Bekanntmachung LRAbwBek
... Tag des Inkrafttretens § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 des Infek- tionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das ...